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sortimenterbrief juli/august 2022

Das österreichische Branchenmagazin für Buchmarkt, Buchverkauf und Buchwerbung. Ausgabe Juli/August 2022.

Modernisierung der

Modernisierung der Buchpreisbindung „ante portas“ Der vom Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft eingesetzte Preisbindungsanwalt Dr. Bernhard Tonninger spricht über die bevorstehende Novelle zum Buchpreisbindungsgesetz. bezahlte Einschaltung © Thomas Schauer Herr Dr. Tonninger, eine Novelle zum Buchpreisbindungsgesetz (BPrBG) steht unmittelbar bevor. Wie ist es dazu gekommen und was ist davon zu erwarten? Tonninger: Unsere Vorarbeiten für eine solche Novelle zum BPrBG reichen schon Jahre zurück. Einerseits geht es darum, das über 20 Jahre alte Gesetz aufgrund unserer jahrelangen Erfahrungen in der Anwendung an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und zu modernisieren. Damit soll das BPrBG auch verständlicher und weniger angreifbar werden. Andererseits gibt eine empirische Studie die Möglichkeit, im Gesetz festzuschreiben, dass der Schutz des Buchs als Kulturgut untrennbar mit der Sicherstellung einer großen Vielfalt im Buchvertrieb verknüpft ist. So wurde von der Universität Innsbruck nachgewiesen, dass Personen in Orten mit stationärem Buchhandel sowohl mehr Bücher kaufen als auch mehr Bücher lesen als in Orten ohne stationären Buchhandel. In welchen Bereichen haben Sie Defizite gesehen, die nunmehr beseitigt werden? Tonninger: Gerade bei der Regelung zur Preisfestsetzung und Bekanntmachung bildet das Gesetz nicht die seit Jahrzehnten gelebte Realität in der Buchbranche ab. So werden im VLB seit jeher Brutto-Preise bekannt gemacht, obwohl das Gesetz eigentlich vorsieht, dass Netto-Preise festzusetzen wären. Gerade die unterschiedlichen USt-Reduktionen während der COVID-19- Krise in Deutschland und Österreich haben auch vor Augen geführt, dass die derzeitige Regelung im BPrBG vermeidbare Probleme aufwirft. Entsprechend wird hier das Gesetz an die Praxis angepasst und vorgesehen, dass die Mindestpreise zukünftig als Brutto-Preise festgesetzt werden. Dies hat zur Folge, dass die seit Jahrzehnten vorgenommenen faktischen Preisfestsetzungen endlich der gesetzlichen Regelung entsprechen werden und der Mindestpreis für alle Anbieter und unabhängig davon gilt, ob der jeweilige Anbieter selbst österreichische USt verrechnet. Auch bezüglich der Bekanntmachung der Mindestpreise korreliert die gesetzliche Regelung mit der gelebten Praxis nicht wirklich, weshalb auch diese Bestimmung angepasst wird. Beide dieser neuen Regelungen machen das Gesetz für den Anwender verständlicher und beseitigen unnötige Angriffsflächen für große Marktteilnehmer, die das Gesetz zu umgehen versuchen. Schon deshalb ist die nunmehr rasche Umsetzung der Reform für die gesamte Buchbranche besonders wichtig und zu begrüßen. Wo kommt es sonst noch zu Änderungen? Tonninger: Wesentlich sind nach meiner Einschätzung noch zwei Anpassungen: 1. So wird die sogenannte „Lagerabverkaufsausnahme“ genauer geregelt, was Unklarheiten beseitigen wird. Auch um zu verhindern, dass Konsumenten über die Aktualität von Büchern getäuscht werden, muss man zukünftig ausdrücklich ankündigen, dass es sich um einen Lagerabverkauf handelt, wenn man sich auf die Ausnahme berufen will. Klargestellt wird auch, dass diese Ausnahme nur für Buchhandlungen und nicht auch für Verlage gilt, die den Mindestpreis ja ohnehin nach unten korrigieren können. 2. Weiters wird es zukünftig einen Auskunftsanspruch geben, um Verstöße von Importeuren von Büchern im Zusammenhang mit der Bekanntmachung von Mindestpreisen auch verfolgen zu können. Schließlich wird die Möglichkeit von Autoren- und Kollegenrabatten nach deutschem Vorbild in sehr engem Umfang eingeführt. Wann ist mit der Beschlussfassung der Novelle zu rechnen? Tonninger: Die für die gesamte Buchbranche sehr wichtige Novelle ist als Regierungsvorlage schon fertig ausgearbeitet und sollte noch vor dem Sommer in Begutachtung gehen und auch an die Europäische Kommission notifiziert werden. Je nach Verlauf ist dann aus formalen Gründen mit der Beschlussfassung im Nationalrat noch drei bis sechs Monate zuzuwarten. Da die Buchpreisbindung selbst und auch die Punkte der Novelle politisch unumstritten sind, sollte es nun wirklich rasch gehen, weshalb noch in diesem Herbst mit einer Beschlussfassung und damit zu rechnen ist, dass die Novelle danach unmittelbar in Kraft treten kann. • 40 sortimenterbrief 7–8/22

Ehrung zum Abschied © B+M | Karl Herzberger Fachverbandsgeschäftsführer Mag. Karl Herzberger, KR Friedrich Neuninger und Fachverbandsobmann KR Friedrich Hinterschweiger Sieben Jahre lang nahm KR Friedrich Neuninger für den Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband die Agenden als Ausschussmitglied im Fachverband der Buchund Medienwirtschaft wahr. Nun übergibt er diese Tätigkeit an Mag. Iris Blatterer und weist noch einmal auf die Bedeutung der Schulbuchaktion hin. KR Friedrich Hinterschweiger würdigte seinen Einsatz für die Buchbranche mit einer Urkunde und einer guten Flasche Wein. Insbesondere in Sachen Buchpreisbindung nützte Friedrich Neuninger seine persönlichen und politischen Kontakte, um der Branche zu dienen. Egal, welches Thema aufkam, er nahm sich Zeit dafür und aktivierte sein Netzwerk. Zum Abschied richtet sich Neuninger an die Branche: „Mein Vermächtnis an euch: Passt mir auf das Schulbuch auf! Das geht weit über die Interessen der Buchbranche hinaus!“ Die Zukunft sieht er etwas problematisch. „Es gibt viele Entscheidungsträger, die in der Bildung alles digitalisieren wollen. Ich halte nichts davon, Bücher durch digitale Dinge zu ersetzen“, so Neuninger. „Bruno Kreisky hat die Schulbuchaktion ins Leben gerufen, damit die Kinder ihre Bücher bekommen. Und die brauchen sie auch in Zukunft sehr wohl in gedruckter Form!“ • E-Book und E-BOOK+ jeweils im Soloangebot – die Vorbereitungen laufen Die Vorbereitungen für die Einführung von E-Book Solo im Schuljahr 2022/23 laufen derzeit auf Hochtouren. Ab 11. Juli werden auch mehrere Webinare zum Thema abgehalten. Die Digitalisierung im Bildungswesen und die damit verbundene Einführung von digitalen Unterrichtsmaterialien ohne dazugehörige Printausgabe stellen den Buchhandel vor große Herausforderungen. Auf dringlichsten Wunsch des Bildungsministeriums wurden viele Fristen für die Erstellung der Schulbuchlisten kräftig überdehnt, um das E-BOOK+ Solo einzuführen. Unter hohem Zeitdruck hat der Fachverband die Herausforderung angenommen und dafür gesorgt, dass diesbezüglich schon zahlreiche Vorkehrungen umgesetzt wurden. Im Bundesrechenzentrum wurden bereits alle Adaptierungen abgeschlossen und die neuen Listtypen bereits als E-Book und E-BOOK+ Solo angelegt. Die neuen Preisobergrenzen und die diesbezüglichen Eingabemöglichkeiten mit den zugehörigen Fristen für die Verlage wurden entsprechend programmiert. Auch die Eingabemöglichkeiten, die für die Einreichung von Soloprodukten für die künftigen Schuljahre notwendig sein werden, stehen bereit. Offen ist jetzt noch die Schnittstelle zu DIGI4SCHOOL und zur Bestellplattform Buch-Service. Bestellungen erleichtern Mit diesen vorangehenden Anpassungen konnte sich Knowledge Markets dem Bereitstellungsportal von DIGI4SCHOOL widmen. Mit dem Bereitstellungsportal stellen die Verlage ihre Produkte zur Nutzung zur Verfügung. Dazu wurden die Solo-Produkte integriert und die entsprechenden Metadaten bearbeitet. Als nächstes Glied in der „Programmierungskette“ läuft die Anpassung der Bestellplattform Buch-Service an. So wird zunächst das Prozedere für die Code-Erstellung anhand der Bestellzahlen aufgebaut, damit die Realität sauberer abgebildet wird. Des Weiteren wird es einen eigenen Menüpunkt „E-Book Solo“ geben, da für Solo- Produkte ein PDF zu erstellen ist. Der Buchhandel braucht dann dafür gar keine Bestellung abgeben und kann ab Mitte August die Solo-Codes generieren. Generell wird der Strichcode durch einen QR- Code ersetzt und ergänzt, um das Handling für die Schüler:innen zu erleichtern und den Supportaufwand zu reduzieren. In Zukunft werden zudem ausschließlich Blockbuchstaben für die Codes verwendet. Damit sollen verschiedene Fehlerquellen bei der händischen Codeeingabe ausgeschaltet werden. Hilfestellungen für den Buchhandel Die dazu stattfindenden Webinare werden voraussichtlich ab 11. Juli stattfinden. Geplant ist dieses sowohl zeitunabhängig als Erklärvideo als auch interaktiv mit Anfragemöglichkeit. Die PDF-Produktion der Solo-Produkte wird schließlich im August aktiviert. • sortimenterbrief 7–8/22 41


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