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sortimenterbrief Juni 2020

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Das österreichische Branchenmagazin für Buchmarkt, Buchverkauf und Buchwerbung. Ausgabe Juni 2020.

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Seitenweise Umsatzeinbrüche im Buchhandel durch Covid-19 Ein Virus bringt Österreichs Buchhandel an den infektiösen Rand einer Existenzkrise. Die Werbung fürs Lesen und der Onlinehandel sollen nun forciert werden. Text: Ernst Wachernig März 2020. Die Bundesregierung verordnet den Lockdown. Österreichs Buchhändlerinnen und Buchhändler müssen die Geschäfte schließen. Erst Mitte April gibt es Lockerungen. Dem Aufsperren folgen zaghafte Käufe. Der Schaden ist immens. Einbußen – mit einer Online-Ausnahme Sonja Bruch führt die renommierten Buchhandlungen Riepenhausen in Hall und Schwaz in Tirol. 70 % und 100 % Umsatzentgang gibt sie für ihre beiden Geschäfte an. Dieser Kollateralschaden in den Geschäften konnte durch Onlineverkäufe nur minimal (20 %) kompensiert werden. © Besold „Vorzeigepersonen aus Kunst und Politik sollen das Buch bewerben und Lesungen machen – etwa Bundespräsident Alexander Van der Bellen in der Hofburg.“ Mag. Andreas Besold, St. Veit an der Glan © treibsbunt „Autoren, Schauspieler und Musiker sollen dem Buchhandel zur Verfügung stehen, damit dieser zur Drehscheibe der Kultur wird. Dazu digitale Aktivitäten.“ Wolfgang Pfeifenberger, Tamsweg Auch aus dem Büchereck in Aflenz (Steiermark) meldet man dramatische Zahlen. Knapp 70 % des Geschäftes im Laden sind weggebrochen. Nur die Hälfte davon konnte durch Onlineverkäufe wieder gutgeschrieben werden. In St. Veit an der Glan (Kärnten) verzeichnet Andreas Besold um 23 % weniger Buchkäufe. Bei ihm wirken sich jedoch Web-Aktivitäten positiv aus. Betrug der Web-Umsatz 2019 noch 5 %, steigt er nun auf 50 % des gesamten Umsatzes. Noch besser verläuft die Online-Bilanz in Tamsweg (Salzburg) bei Wolfgang Pfeifenberger. Zwar bricht der Verkauf im Geschäft um 50 % ein, jedoch wird dieses kaufmännische Desaster im Online-Bereich zu 80 % ausgeglichen. © Büchereck „Werbematerial für das Buch und für unsere Buchhandlungen sind immer sehr hilfreich.“ Barbara Freidinger Büchereck, Aflenz Bleibt die Buchhandlung von Tobias Spazierer in Schrems (Niederösterreich). Auch hier purzeln die Erträge im Geschäft nach unten. Minus 33 %. Doch wird das Gesamtergebnis durch vermehrte Onlineverkäufe auf 136 % des Normalen gepusht. Bitterer Beigeschmack: Nach dem Lockdown, seit dem 14. April, sind die Onlineverkäufe wieder geschrumpft, und der Umsatz im Geschäft zeigt nach wie vor ein Minus von 17 %. 10 sortimenterbrief 6/20

Der Verkauf von Büchern unterliegt Richtlinien – zum Schutz dieses Kulturgutes Rechtsanwalt Dr. Bernhard Tonninger © Thomas Schauer Vor allem in einem schwierigen Marktumfeld hat die Buchpreisbindung gesteigerte Bedeutung. Es bedarf sowohl Strenge gegen Verstöße als auch flexibler Lösungen – etwa beim Hörerscheinrabatt. Das No-Go: Preiswerbung mit Büchern In einem aktuellen Fall wurde die Bewerbung einer „4+1 Gratis“-Aktion mit Taschenbüchern behandelt. Nach Prüfung des Sachverhalts wurden mit der Abmahnung noch weitere Werbungen mit Aufklebern auf Büchern (Inhalt: Aktionspreis oder Preishit, 51 % Rabatt) beanstandet, weil die Bücher tatsächlich zum aktuell gültigen Mindestpreis angeboten wurden. Abgesehen vom Werbeverbot mit Rabatten im Buchpreisbindungsgesetz ist zudem zu beachten, dass Ankündigungen nicht irreführend sein dürfen. Dies ist der Fall, wenn sich Kunden einen Preisvorteil gegenüber anderen Buchhandlungen erwarten, der tatsächlich nicht besteht. Der Anlassfall wurde durch Unterwerfung unter die vorgegebene Verpflichtungserklärung positiv abgeschlossen. Da Preiswerbungen mit Büchern nicht der Buchpreisbindung entsprechen, wird auch in Zukunft verstärktes Augenmerk auf die Verfolgung solcher Ankündigungen gelegt. Der Abschluss des „Weekend“-Verfahrens Nach dem Erfolg vor dem Höchstgericht (siehe Bericht in sortimenterbrief 11/19) hat sich die Weekend-Online GmbH, welche Thalia-Gutscheine mit Rabatt verkauft hatte, mittlerweile auch im Hauptverfahren zur Unterlassung, Zahlung der Kosten und zu Vergleichsveröffentlichungen (siehe sortimenterbrief Seite 12) verpflichtet. Die Sache ist somit positiv abgeschlossen. Ist der Rabatt auf Hörerscheine möglich? Anfang April haben zwei juristische Verlage zu Recht darauf hingewiesen, dass das im Buchpreisbindungsgesetz vorgesehene Prozedere für den ermäßigten Verkauf von Büchern mit Hörerschein in der Praxis durch die geschlossenen Universitäten nicht durchführbar ist. Begründung: Der Hörerschein müsse mit dem Namen des Hörers versehen und zusätzlich vom Vortragenden unterschrieben sein. Im Meinungsaustausch mit den Verlagen wurde in der Folge für die Covid- 19-Zeit eine alternative Vorgangsweise vorgeschlagen und in einem Informationsschreiben an betroffene Buchhandlungen und Verlage festgehalten, dass das ausgefüllte und vom Vortragenden zu unterschreibende Hörerscheinformular vorübergehend durch eine elektronische Bestätigung des Vortragenden (E-Mail) an Studierende ersetzt werden kann, wenn sich Studierende (physisch oder elektronisch durch Übermittlung eines Scans) mit ihrem Studierendenausweis zudem auch noch ausweisen. • Die Zukunft des Buchhandels „Unmittelbar erhoffe ich mir eine Erhöhung der Leseförderung für den Herbst 2020.“ Buchhändlerinnen und Buchhändler erwarten sich aktuell klare Hilfestellungen. „Vorbilder aus Kunst und Politik sollen das Buch bewerben“, meint Andreas Besold. Und insgesamt soll mehr Augenmerk auf Online-Kampagnen gelegt werden. • © Spazierer sortimenterbrief 6/20 Dkfm. Tobias Spazierer Buchhandlung Spazierer, Schrems Im nächsten sortimenterbrief: Österreichs Verlage und der Kampf ums Überleben 11 bezahlte Einschaltung


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