Steuerregelung für Buchversand von Österreich ins EU-Ausland Es ist eine einfache Regel, die der Verrechnung der Umsatzsteuer bei EU-Auslandslieferungen ab 1. Juli 2021 zugrunde liegt: Es gilt das Ziellandprinzip! Dennoch gibt es für Unternehmerinnen und Unternehmer einige Herausforderungen sauber zu lösen. Werden also Waren an Konsumenten oder an sogenannte Schwellenerwerber (beispielsweise von der Umsatzsteuer befreite Kleinunternehmer, Ärzte, Dentisten etc.) in anderen Mitgliedsstaaten der EU verkauft, sind diese Umsätze ab dem 1.Juli grundsätzlich in jenem Land der Umsatzsteuer zu unterwerfen, wo die Versendung oder Beförderung endet. Das bedeutet, dass Lieferungen ins EU-Ausland im jeweiligen Bestimmungsland nach den dortigen Steuersätzen umsatzsteuerpflichtig werden. „Es ist für unsere Branche wichtig, diese FAQ für die tägliche Arbeit im Buchhandel zur Verfügung zu haben!“ Veit Schmidt Initiator und Mitautor der FAQ für die neue Umsatzsteuerabrechnung in der EU © Fabian Dierig Faire Steuer für alle Ziel dieser Regelung ist es, Wettbewerbsverzerrungen und insbesondere Steuerungerechtigkeiten unter den Mitgliedsstaaten der EU zu vermeiden. Damit richtet sich die neue Regelung gegen Strategien der Steuervermeidung großer Versandplattformen. Um zu vermeiden, dass sich vor allem kleinere Unternehmen in allen EU- Staaten registrieren müssen, gibt es den EU-OSS. Via Finanz-Online ist dieser zu eröffnen und vereinfacht die Meldung dieser EU-Auslands-Umsätze. Die entstehende Steuerschuld kann so in einer einzigen Quartalszahlung entrichtet werden. Näheres finden die Mitglieder in den FAQ zur Neuregelung der Umsatzsteuer im EU-Versandhandel unter www.wko.at/ buchwirtschaft. • Das Urheberrecht wird verhandelt. Die Positionen der Branche sind klar bezahlte Einschaltung Juristische Oberflächlichkeit, wie im April-sortimenterbrief berichtet, hat keinen Platz in den Verhandlungen um das Urheberrecht neu. Zu diesem Punkt sind vom Fachverband klare Aussagen getroffen, auch dazu, dass einige Bestimmungen ohne europarechtliche Notwendigkeiten eingeführt werden möchten. Dabei geht es etwa um Einschränkungen für Verlage, die in der Folge die Chancen der Autoren verringern. Einige Details im Überblick Ein Punkt in diesem Kontext ist die gewandelte Überzeugung. Diese ist für die verlegerische Planung zerstörerisch, da es den „Rückruf der Übertragung von Nutzungsrechten an den Verlag durch den Autor“ vorsieht. Dadurch entsteht die Möglichkeit, den Verlag zu erpressen, und den Autoren kommt eine einseitige Gestaltungsmacht zu. Der österreichische Entwurf führt, angelehnt an kollektivvertragliche Regelungen, den Begriff der „repräsentativen Vereinigung“ an, wonach Urheber und Verwerter kollektive Regelungen treffen könnten, etwa das Klagerecht gegen unfaire Bedingungen in Verträgen. Dies greift in die Privatautonomie beider Vertragspartner ein. Schließlich die angedachte Verbandsklage: Diese suggeriert, dass der Verlag eine stärkere wirtschaftliche Position hätte. Übersehen wird, dass der Autor das Monopol über sein Werk innehat. • 12 sortimenterbrief 6/21 © shutterstock.com
Eine nachvollziehbare Grafik: Die Zahlen der Schulbücher laut Plandaten aus der Schulbuchaktion online. Höhere Schulbuchlimits: Aufwind für Schulbuch Laut Plandaten wird die Zahl der Schulbücher von heuer zum nächsten Jahr von 7,89 auf mindestens 8,06 Millionen Exemplare ansteigen Text: Ernst Wachernig Die erfolgreichen Verhandlungen zur Erhöhung des Schulbuchlimits zeitigen die ersten positiven Ergebnisse. So wirken sich die 12,6 Millionen Euro, die für Bildungsmedien an Österreichs Schulen zusätzlich zur Verfügung stehen, direkt auf die Bestellzahlen aus. Im Vergleich zum Schuljahr 2020/21 werden für das kommende Schuljahr rund 170.000 Bücher mehr (inklusive E-Book+) in den Schulen ankommen. E-Book+ bleibt stark Obwohl das E-Book+ erstmals einen Preis bekam und nicht wie bisher unbegrenzt pauschal mitbestellt werden konnte, reduzierten sich die Zahlen nur um rund 2,8 %. • sortimenterbrief 6/21 Schulbücher inkl. E-Book: 3,351.058 Schulbücher: 2,812.497 E-Book+: 1,289.780 Schulbücher aus der Anhangliste: 611.719 „Die verhandelte Limiterhöhung hat sich sehr positiv auf die Bestellzahlen ausgewirkt.“ Komm.-Rat Friedrich Hinterschweiger Obmann des Fachverbandes Buch- und Medienwirtschaft © WK StmK Rahmenvertrag für E-Books wird konkret DIGI4SCHOOL Das Schulbuch steht im Zentrum des österreichischen Bildungswesens und mit ihm E-Book und E-Book+. Während es für das Schulbuch bereits langjährige Rahmenverträge gibt, soll dies nun für E-Book und E-Book+ nachgeholt werden. Dieser Bereich ist aktuell noch in jährlichen Pauschalverträgen geregelt. Diese jeweils einjährigen Vereinbarungen führten in der Realität dazu, dass Verlage für ihre Produkte nicht einmal einen Euro lukrierten, dem Buchhandel wurden dessen zusätzliche Dienstleistungen, z. B. Bearbeitung der individuellen Codes und Auslieferung an die Schüler, gar nicht abgegolten. Nach langjährigen Forderungen des Fachverbandes der Buchund Medienwirtschaft wird ab dem Schuljahr 2021/22 insgesamt eine Preisstruktur für E-Books+ festgelegt. Im Zuge dessen soll es nun zu einem mehrjährigen Rahmenvertrag kommen. In einem damit werden die Preisobergrenzen für das E-Book+ gesenkt, um die Zahl an Bestellungen nicht einzuschränken. Einfache E-Books werden künftig mit den Schulbüchern obligatorisch mitgeliefert. Die Rechte dafür wird die Republik (mit-)finanzieren. Eine App für DIGI4SCHOOL ist ebenso in Verhandlung. Und: Dem Schulbuchhandel wird eine Dienstleistungspauschale in Höhe von 22 % zugesprochen. • 13
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