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sortimenterbrief Mai 2021

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Das österreichische Branchenmagazin für Buchmarkt, Buchverkauf und Buchwerbung. Ausgabe Mai 2021.

Hohe Strafen bei

Hohe Strafen bei wiederholten Verstößen gegen Buchpreisbindung Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Beugestrafe in Höhe von 20.000 € gegen die Thalia Buch & Medien GmbH bestätigt. Im Interview dazu Rechtsanwalt Dr. Bernhard Tonninger Text: Redaktion B+M Herr Dr. Tonninger, herzlichen Glückwunsch zu Ihrem jüngsten Prozesserfolg für die Buchbranche. Davon geht auch das wichtige Signal aus, dass sich Verstöße gegen die Buchpreisbindung nicht auszahlen. Was war der Auslöser für dieses Gerichtsverfahren? Tonninger: Schon im April 2020 wurden wir als Preisbindungskanzlei auf einen Beitrag in der Tageszeitung „Heute“ aufmerksam gemacht, in dem für Thalia „4+1 Gratis, Große Taschenbuchaktion!“ angekündigt wurde. Thalia hat sich damals, wie von uns vorgegeben, verpflichtet, solche Ankündigungen künftig zu unterlassen. Da sich im Thalia-Newsletter auch danach Rabattankündigungen befunden haben, musste Thalia die Verpflichtung in der Folge gerichtlich abgeben. Und dann kam der Radio-Spot? Tonninger: Ja, Ende Juni 2020 wurden wir auf eine Radiowerbung aufmerksam, die mehrfach in Ö3 gespielt wurde. Darin wurden ein „Sale“ mit „bis zu 70 % Rabatt“ und eine „große Taschenbuch-Aktion“ angepriesen. Für uns war das ein klarer Verstoß und deshalb haben wir beim Bezirksgericht Linz Unterlassungsexekution und eine Beugestrafe beantragt. Rechtsanwalt Dr. Bernhard Tonninger (Kanzlei Tonninger Schermaier & Partner Rechtsanwälte) vertritt den Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft in Fragen der Buchpreisbindung. © Thomas Schauer Neuerungen der Schulbuchaktion für das kommende Schuljahr 2021/2022 bezahlte Einschaltung Nach den erfolgreichen Verhandlungen zur Erhöhung der Schulbuchlimits gibt es in der Vorbereitung für das Schuljahr 2021/2022 einiges zu berücksichtigen. Wesentlich sind in diesem Zusammenhang die Änderungen für das E-Book+. Erstmals Preise für E-Book+ Von den 12,6 Millionen Euro, um diesen Betrag wurde die Schulbuchaktion besser dotiert, fallen 7 Millionen Euro auf das digitale Schulbuch E-Book+. Davon wiederum, errechnet aus den Limits (Ausgaben pro Schüler), entfallen 21,8 % auf den Schulbuchhandel. Werke aus der Schulbuchliste werden fortan inklusive E-Book geliefert, soferne ein solches von den Verlagen angeboten wird. Zusätzliche „Der Schulbuchhandel bleibt zentraler Ansprechpartner für Schulen in der Schulbuchaktion!“ Komm.-Rat Friedrich Hinterschweiger Obmann des Fachverbandes Buch- und Medienwirtschaft © WK StmK Bestellungen sind in diesen Fällen nicht vonnöten. Buchhandel als starkes Bindeglied zu den Schulen Die bereits etablierte Service-Schnittstelle zu den Schulen, nämlich der Schulbuchhandel, bleibt weiterhin das starke Glied in der Kette. Vor diesem Hintergrund werden auch die Codes vom Schulbuchhandel aufbereitet und auf die Medien geklebt. Der Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft hat für den Schulbuchhandel einen Leitfaden mit allen Neuerungen ausgearbeitet und bereits übermittelt. Sollte jemand diesen Leitfaden nochmals benötigen, genügt eine E-Mail an schulbuchaktion@wko.at. • 12 sortimenterbrief 5/21

Wie hoch ist der Strafrahmen? Tonninger: Bis zu 100.000 € pro Tag, wobei es auf die Schwere und Hartnäckigkeit des Verstoßes ankommt. Schwer war der Verstoß, weil es sich um einen österreichweit ausgestrahlten Radiospot handelte, jedoch wurde zum ersten Mal gegen den Exekutionstitel verstoßen. Wir haben deshalb dem Gericht eine Beugestrafe von 20.000 € vorgeschlagen. Diese vorgeschlagene Strafe wurde verhängt? Tonninger: Letztendlich ja, doch so einfach war das nicht. Der Erstrichter am Bezirksgericht Linz hat zwar die Exekution bewilligt, jedoch nur einen Teil des Radiospots als Verstoß gewertet und eine Beugestrafe von lediglich 3.000 € verhängt. Er mutmaßte sogar, dass selbst der angenommene Verstoß ein Grenzfall sein könnte. Unser Rekurs gegen diese Entscheidung hatte Erfolg. Das Landesgericht Linz hat in einer überzeugenden Entscheidung den klaren Verstoß von Thalia durch den Radiospot aufgezeigt und die Beugestrafe auf 20.000 € hinaufgesetzt. Wie kommt der Oberste Gerichtshof ins Spiel? Tonninger: Weil Thalia gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel erhoben hat, das vom OGH zurückgewiesen wurde. Erfreulich ist, dass sich der OGH darin inhaltlich mit der Sache auseinandersetzt und festhält, dass von einem bloß geringfügigen Titelverstoß ebenso wenig die Rede sein kann wie von einem Grenzfall. Damit ist die Buchpreisbindung gestärkt worden. Hält Thalia die Buchpreisbindung nun ein? Tonninger: Ja, soweit ersichtlich. Dies wohl auch deshalb, weil Verstöße teuer sind und sich wirtschaftlich nicht auszahlen. Und diese Signalwirkung ist wichtig. Die Buchpreisbindung hat nämlich nur Sinn, wenn sich die Marktteilnehmer auch daran halten. Vielen Dank für das Gespräch! Die Buchpreisbindung und ihr kulturpolitischer Zweck Die Buchpreisbindung besteht in Österreich seit rund 150 Jahren. Seit dem Jahr 2000 sind die Preise von Büchern und E-Books gesetzlich geregelt. Dadurch ist es nicht möglich, Bestseller zu Lockartikeln verkommen zu lassen. So werden Dumpingpreise hintangehalten und dem klein- und mittelständischen Buchhandel bleiben vernünftige Wettbewerbsbedingungen erhalten. Dadurch können aber auch kleinere Verlage eine Vertriebsstruktur vorfinden, die ihnen den Marktzugang ermöglicht. Gerade diese unzähligen Verlage sind es, die für die enorme Vielfalt der Erscheinungen sorgen. Rund 8000 österreichische Neuerscheinungen jährlich verkörpern einen Kulturschatz, der in seiner Vielfalt ohne Buchpreisbindung nicht vorhanden wäre. • Mediziner stellt fest: Bei Kindern ist Kurzsichtigkeit massiv gestiegen Massive Auswirkungen eines Jahres Heimunterricht zeigen sich in der Augenklinik des Landesklinikums Salzburg. „Die Zahl der Fälle von Kurzsichtigkeit bei Kindern hat sich seither verdoppelt“, sagt Primar Dr. Herbert Reitsamer. Zudem warnt der Mediziner davor, Kurzsichtigkeit auf die leichte Schulter zu nehmen. „Bislang wurden im Uniklinikum für Augenheilkunde wöchentlich 15 bis 20 Kinder mit Beschwerden durch Naharbeit behandelt. Mittlerweile sind es zwischen 30 bis 35 pro Woche“, belegt Primar Reitsamer die Entwicklung mit Zahlen. Schuld seien die vielen Stunden an Tablet, Handy und Computer im Homeschooling. Durch das andauernde Nahsehen verkrampfen sich Muskeln und ziehen Fehlsichtigkeiten nach sich. Schielen, verschwommenes Sehen, starke Kopfschmerzen lauten die Befunde. Kurzsichtigkeit als Ursache für spätere Erblindung Sollte sich die Zunahme an Kurzsichtigkeit weiter so entwickeln, ist ein Risiko späterer Netzhauterkrankungen mit stark steigender Zahl in Kauf zu nehmen. Konkret heißt das, die Fälle von Grünem Star und Netzhautablösungen steigen – Erkrankungen, die das Sehen bedrohen! „Aus diesem Grund wird etwa im Jahr 2050 die Kurzsichtigkeit alle anderen Augenerkrankungen als häufigste Ursache für die Erblindung abgelöst haben“, prognostiziert der Augenspezialist. Als Beispiel nennt Reitsamer Südostasien – dort seien bereits heute nahezu alle 19-Jährigen kurzsichtig. Pausen und Tageslicht helfen Das wirksamste Mittel gegen und auch bei Kurzsichtigkeit ist Tageslicht! Zeit im Freien zu verbringen, etwa zwei Stunden pro Tag, ist „natürliche Medizin“. In diesem Kontext verweist der Facharzt auf die aktuelle wissenschaftliche Studienlage. Zeit des Entspannens allerdings, die Kinder kaum haben. Denn nach der Schule werden Kontakte, verstärkt durch Corona, vermehrt in sozialen Medien gepflegt. „Rauslaufen und Fußball spielen ist für die Gesundheit insgesamt und für die Augengesundheit im Speziellen wesentlich zuträglicher“, nimmt Primarius Reitsamer Notiz an seiner eigenen Kindheit. • Quelle: salzburg.orf.at sortimenterbrief 5/21 13


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