© Mathias Kniepeiss © Katarina Lindbichler © Jennifer Fetz „Ich werde von Verlegerinnen und Verlegern kontaktiert, die um die Existenz ihrer Verlage bangen und die Zusammenarbeit mit Autoren in Gefahr sehen.“ Mag. Beatrice Erker Obfrau Fachgruppe Steiermark „Die EU-Richtlinie begünstigt US-Internetgiganten. Kleine Verlage hätten großen wirtschaftlichen Schaden. Da stimmt die Balance nicht!“ Mag. Sonja Franzke vielseitig buchproduktion „Österreichische Gesetzgebung in Kopie deutscher Gesetze, die aus dem Kontext gerissen werden, sind für uns Verlage eine Katastrophe.“ Mag. Iris Blatterer Westermann Gruppe Allzu viel ist ungesund: Gold Plating bringt h Ausgehend von der EU-Copyrightrichtlinie, deren Umsetzung bis Juni 2021 verpflichtend ist, soll das nationale Urheberrecht neu geordnet werden. Mit negativen Folgen für Autoren und Verlage Text: Ernst Wachernig bezahlte Einschaltung © Wilke Das „Urheberrecht neu“, essenzieller Teil der EU-Copyrightrichtlinie, lässt die Wogen in der heimischen Verlagsszene hochgehen. Denn so mancher versucht, die durchaus ausgewogen formulierte EU- Richtlinie zum Nachteil von Verlagen zu interpretieren. Am 26. März 2019 beschloss das Europäische Parlament in einem schwierigen politischen Kompromiss die Richtlinie. Mit Ende des ersten Halbjahres 2021 endet nun die Umsetzungsfrist in den einzelnen EU- Mitgliedsstaaten in nationales Recht. Somit geht’s ins Finale, wenn diese Richtlinie be- „Verlage, die junge und unbekannte Autoren publizieren, tragen das volle Risiko!“ Komm.-Rat Georg Glöckler Fachgruppe Wien reits im Sommer zur gelebten Rechtspraxis für Verlegerinnen und Verleger wird. Die heimische Verlagslandschaft sieht sich jedoch den Herausforderungen, die diverse Lobbyisten verankert haben wollen, nicht gewachsen, sollen z. B. kollektive Verhandlungsbestimmungen, nachträgliche Vertragsanpassung oder Rückrufrecht wegen gewandelter Überzeugung fix in den Gesetzestext aufgenommen werden. Die Existenzen eines Großteils der 1576 kleinen und mittleren Verlage und von insgesamt rund 3100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen auf dem Spiel. Österreichs Verlage als „Zwerge unter Riesen“ Die Alpenrepublik ist ein Kulturland und damit auch eine Nation der Verlegerinnen und Verleger. Allerdings mit einem tatsächlichen Nachteil: Österreich ist das 18 sortimenterbrief 3/21
© Residenz Verlag © August © Seifert Verlag „Durch diese EU- Richtline wird eine Planungssicherheit für Verlage unmöglich, die wirtschaftliche Absicherung ist massiv gefährdet.“ Roswitha Wonka Residenz Verlag „Verlage sind gut beraten, ihr breites Leistungsspektrum plausibel zu kommunizieren – nicht zuletzt ihren eigenen Autorinnen und Autoren gegenüber.“ MMag. Gerald Klonner Verlag Anton Pustet „Ein Verlag trägt das Risiko. Die Richtlinie favorisiert Bestseller und unterdrückt aufstrebende Talente. Profit für wenige, Verlust für viele.“ Dr. Maria Seifert Seifert Verlag eimische Verlage und Autoren in Schieflage Land der kleinen Verlage, im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, etwa Deutschland oder Frankreich, ganz zu schweigen von weltumspannenden Verlagskonglomeraten, meist von den USA aus gesteuert. Dazu gesellen sich die US- Onlinegiganten, die selbst für große Verlagsgesellschaften erdrückend, jedenfalls beeinflussend sein können. Drei Punkte, die das Scheitern auslösen können Autor und Verleger besprechen ein entstehendes Medium, nehmen wir an: ein Buch. Hier der Newcomer, da der interessierte Verleger. Man einigt sich auf die Publikation, der Verlag geht das finanzielle Risiko ein, der Autor bekommt Tantiemen nach Verkaufserfolg. So lief es bisher. Künftig sollen Autorinnen und Autoren einen grundsätzlichen Startvorteil bekommen, indem Verleger durch „kollektive Verhandlungsbestimmungen“ ein Verhältnis angelehnt an das Arbeitsrecht akzeptieren und Mindestvergütungen bezahlen. Damit werden die wirtschaftlichen Risiken von Verlagen so weit ausgedehnt, dass der ökonomische Faden bei kleinen und mittleren Verlage reißen wird. Die Folge: Das Verlagswesen erlebt einen Kahlschlag. Viele werden zusperren, tausende Arbeitsplätze gehen verloren – und Österreichs Autorinnen und Autoren verlieren ihre heimischen Ansprechpartner. Vielmehr: Wenn etwa ein anderes EU- Land dieses von Österreich selbst verursachte Gold Plating nicht mitmacht, werden Verlage dorthin abwandern. Produzieren in Bratislava oder Sterzing – worin liegt der Unterschied zu Wien oder Innsbruck? Oder das Rückrufrecht wegen gewandelter Überzeugung. Das Beispiel dazu: Ein Buch wird aufgelegt, die Verkaufszahlen stimmen. Autoren bekommen die Tantiemen, Verleger nähern sich dem Return on Investment, die zweite Auflage und ein Gewinn zeichnen sich ab. In diesem Moment kündigt der Autor einseitig den Vertrag und stoppt eine weitere Auflage, wechselt möglicherweise den Verlag. Eine Situation, die Gesetzestext werden könnte. Schließlich die nachträgliche Vertragsanpassung. Wird ein Buch überdurchschnittlich gut verkauft, bekommen Autorinnen und Autoren freilich ihre Tantiemen, exakt in Relation zum Verkaufserfolg des Buches. Nicht jedoch aus zusätzlichen Einnahmen, die Verleger durch unternehmerisches Geschick lukrieren, etwa durch Marketingbeiträge von Partnern. Denn diese Einnahmen sollen weiterhin beim Verlag verbleiben, um dessen Investitionskraft zu halten. Geld, das in der Folge in die Publikation von Kleinauflagen fließt – um die Lebendigkeit des österreichischen Verlagswesens zu erhalten und jungen Autorinnen und Autoren weiterhin den Zugang zu Verlagen offenzuhalten. Noch bleiben rund vier Monate Zeit, um die Verhandlungen im Sinne von Autorinnen und Autoren sowie Verlegerinnen und Verlegern zu einem Abschluss zu bringen, der Österreichs Verlagsszene nachhaltig sichert. • sortimenterbrief 3/21 19
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